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Kirchenverwaltungswahl am 24. November 2024

 

Kirchenverwaltung - Was ist das eigentlich

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, welches zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Dabei lenken die Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei.

 

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Planung und Beratung über Errichtung, Ausstattung und Unterhalt aller Gebäude im Besitz der Kirchenstiftung

  • Entscheidung über bauliche Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden, z. B. Kirche, Pfarrheim oder Kindergarten

  • Anerkennung der Jahresrechnung

  • Anstellung von Personal in der Kirchenstiftung sowie Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen

  • Unterstützung pfarrlicher Gruppen und Beantragung von Zuschüssen

  • Entscheidung über den Verwendungszweck von freiwilligen Zuwendung

 

Gute Gründe für die Kirchenverwaltung zu kandidieren

  • In der Pfarrei mitwirken, mitbestimmen, mitgestalten

  • Das Ansehen der Kirche am Ort mitprägen

  • Einen wertvollen Dienst für die Gemeinschaft leisten

  • Ihr persönliches und berufliches Wissen einbringen

  • Ein Stück christliche Verantwortung übernehmen

  • Interessen wahrnehmen, neue Erfahrungen sammeln

 

Die Wahl

  • Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde (römisch-katholisch, min. 18 Jahre alt und Hauptwohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde) auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

  • Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Dieser unter-stützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben, insbesondere übernimmt er die Kassen- und Rechnungsführung.

  • Mindestens zweimal im Jahr finden Kirchenverwaltungssitzungen statt.

 

 

  • Wir bitten Sie herzlich Wahlvorschläge bis zum 19.10.2024 zu unterbreiten, hierzu liegen in den Pfarrkirchen und der Filialkirche Oberrohrenstadt Wahlvorschlagslisten aus. Ein gültiger Wahlvorschlag muss auf der Rückseite von mindestens 3 Wahlberechtigten unter Angabe von Alter und Anschrift mit Vor- und Zuname unterzeichnet sein.

        =>    Infoflyer zur Wahl liegen in den Kirchen auf!

 

Mehr unter

https://www.bistum-eichstaett.de/kirchenverwaltungswahl/