Kirchenverwaltungswahl am 24. November 2024
Kirchenverwaltung - Was ist das eigentlich
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, welches zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Dabei lenken die Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:
Planung und Beratung über Errichtung, Ausstattung und Unterhalt aller Gebäude im Besitz der Kirchenstiftung
Entscheidung über bauliche Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden, z. B. Kirche, Pfarrheim oder Kindergarten
Anerkennung der Jahresrechnung
Anstellung von Personal in der Kirchenstiftung sowie Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
Unterstützung pfarrlicher Gruppen und Beantragung von Zuschüssen
Entscheidung über den Verwendungszweck von freiwilligen Zuwendung
Gute Gründe für die Kirchenverwaltung zu kandidieren
In der Pfarrei mitwirken, mitbestimmen, mitgestalten
Das Ansehen der Kirche am Ort mitprägen
Einen wertvollen Dienst für die Gemeinschaft leisten
Ihr persönliches und berufliches Wissen einbringen
Ein Stück christliche Verantwortung übernehmen
Interessen wahrnehmen, neue Erfahrungen sammeln
Die Wahl
Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde (römisch-katholisch, min. 18 Jahre alt und Hauptwohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde) auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Dieser unter-stützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben, insbesondere übernimmt er die Kassen- und Rechnungsführung.
Mindestens zweimal im Jahr finden Kirchenverwaltungssitzungen statt.
Wir bitten Sie herzlich Wahlvorschläge bis zum 19.10.2024 zu unterbreiten, hierzu liegen in den Pfarrkirchen und der Filialkirche Oberrohrenstadt Wahlvorschlagslisten aus. Ein gültiger Wahlvorschlag muss auf der Rückseite von mindestens 3 Wahlberechtigten unter Angabe von Alter und Anschrift mit Vor- und Zuname unterzeichnet sein.
=> Infoflyer zur Wahl liegen in den Kirchen auf!
Mehr unter
https://www.bistum-eichstaett.de/kirchenverwaltungswahl/